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Dreikaiseredikt ArtikelBuch-Tipp: Das Religions-Edikt. Ein Lustspiel. (Jahresgabe 1985/86) Die Beschreibung für das Buch " Das Religions-Edikt. Ein Lustspiel. (Jahresgabe 1985/86)" fehlt leider. Weitere informatione finden Sie auf der Seite des Buchhändlers. Klicken Sie dafür auf den Link über diesem Text. Die Seite des Händlers öffnet sich in neuem Fenster. Das Dreikaiseredikt "Cunctos populos" wurde am 27.02 380 in Thessaloniki von den römischen Kaisern Theodosius I., Gratian und Valentinian II. verabschiedet. Es beendete die nominelle Religionsfreiheit des vierten Jahrhunderts und gilt als ein wesentlicher Schritt um das Christentum zur Staatsreligion zu machen.
Das Edikt richtet sich formell an die Bevölkerung Konstantinopels, meinte aber das gesamte Reichsvolk. Es wurde als politischer Erlass verfasst; die Idee der Reichseinigung stand in dem Vordergrund. Eine vorherige Konsultation mit kirchlichen und theologischen Vertretern erfolgte nicht. In dem folgenden Jahr wurde es durch Ausführungsbestimmungen über den Umgang mit Häretikern ergänzt.
Inhaltlich wird der (römisch - alexandrinische ) Glaube an die Dreieinigkeit Gottes zur verbindlichen Staatsreligion, was davon abweicht, zur Häresie mit den entsprechenden Konsequenzen erklärt.
Nicht alle wurden unmittelbar in die Tat umgesetzt. Vorerst fanden Verbannungen und Kirchenschließungen statt. (Die erste Todesstrafe wurde 385 in Trier verhängt). Gleichwohl wurde das Edikt nie aufgehoben, sondern bildete eine Rechtsgrundlage für das in dem 13. Jahrhundert in das Leben gerufene Amt der Inquisition.
Das Edikt Cunctos populos -- Wortlaut latein und deutsch
| CUNCTOS populos, quos clementiae nostrae regit temperamentum,
| Alle Völker, über die wir ein mildes und maßvolles Regiment führen
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| in tali volumus religione versari,
| sollen, so ist unser Wille, in der Religion verharren,
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| quam divinum petrum apostolum tradidisse romanis
| die der göttliche Apostel Petrus den Römern überliefert hat,
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| religio usque ad nunc ab ipso insinuata declarat
| wie es der von ihm kundgemachte Glaube bis zu dem heutigen Tage dartut
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| quamque pontificem damasum sequi claret et petrum alexandriae episcopum virum apostolicae sanctitatis,
| und zum sich der Pontifex Damasus klar bekennt wie auch Bischof Petrus von Alexandrien, ein Mann von apostolischer Heiligkeit;
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| hoc est, ut secundum apostolicam disciplinam evangelicamque doctrinam patris et filii et spiritus sancti unam deitatem sub parili maiestate et sub pia trinitate credamus.
| das bedeutet, dass wir gemäß apostolischer Weisung und evangelischer Lehre eine Gottheit des Vaters, Sohnes und Heiligen Geistes in gleicher Majestät und heiliger Dreifaltigkeit glauben.
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| Hanc legem sequentes christianorum catholicorum nomen iubemus amplecti,
| Ca. diejenigen, die diesem Gesetz folgen, sollen, so gebieten wir, katholische Christen heißen dürfen;
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| reliquos vero dementes vesanosque iudicantes haeretici dogmatis infamiam sustinere,
| die übrigen aber, die wir für toll und wahnsinnig halten, haben den Schimpf ketzerischer Lehre zu tragen.
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| nec conciliabula eorum ecclesiarum nomen accipere,
| Auch dürfen ihre Versammlungsstätten nicht als Kirchen genannt werden.
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| divina primum vindicta, post etiam motus nostri, quem ex caelesti arbitrio sumpserimus, ultione plectendos.
| Endlich soll sie vorab die göttliche Vergeltung, dann aber auch unsere Strafgerechtigkeit ereilen, die uns durch himmlisches Urteil übertragen worden ist.
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